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Wir bitten dadurch entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und danken für das Verständnis.
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Anerkennungsvereinbarungen

Um die im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt zu bekommen, benötigen Sie eine Anerkennungsvereinbarung. Mehr über die Anerkennung finden Sie hier (Bachelor) und hier (Master).

Dabei gibt es neben dem regulären Vorgehen, bei dem die Leistungen für passende Module in unserem Modulhandbuch anerkannt werden, auch die Möglichkeit der Anerkennung über ein Flex-Modul. Diese Möglichkeit erlaubt Ihnen die Anerkennung einer Veranstaltung aus dem Ausland, für die es kein passendes Äquivalent in unserem aktuellen Modulhandbuch gibt.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch © Roland Baege​/​TU Dortmund

Bitte beachten Sie: 
Sollten Sie in Tabelle B Ihres Learning Agreements Module zur Anerkennung auflisten, kann die Erasmus-Koordination Ihr Learning Agreement nur dann unterzeichnen, wenn uns die unterschriebenen Anerkennungsvereinbarungen für alle in Tabelle B genannten Module vorliegen.

Bitte senden Sie uns diese per E-Mail zu. 


Bei wei­te­ren Fragen kön­nen Sie sich gerne an die Erasmus-Koordinatorin der Fakultät, Dr. Debra Hanning, die Geschäftsstelle für Prüfungsangelegenheiten, beziehungsweise das Referat Internationales wenden.