Anerkennungsvereinbarung (Flex-Modul)
Sie können sich Leistungen, die Sie im Ausland erbringen oder bereits erbracht haben, als Flex-Modul anerkennen lassen.
Bitte beachten Sie:
Die folgenden Informationen gelten für Studierende der Wirtschaftswissenschaften.
Eine Anerkennung als Flex-Modul ist nur möglich, wenn im Modulhandbuch kein inhaltlich passendes Modul vorhanden ist, für das eine reguläre Anerkennung erfolgen könnte. Eine reguläre Anerkennung für ein Modul aus dem Modulhandbuch hat immer Vorrang.
Die Leistungen müssen einen Bezug zu den Wirtschaftswissenschaften haben. Dazu können zum Beispiel Veranstaltungen aus den Bereichen Wirtschaftsethik, Banking oder Wirtschaftsrecht gehören.

Empfohlenes Vorgehen:
- Prüfen Sie das Modulhandbuch Ihres Studiengangs, um sicherzustellen, dass sich dort kein Modul findet, das inhaltlich ausreichend Ähnlichkeiten aufweist, um eine reguläre Anerkennung zu ermöglichen (z. B. Veranstaltungen zu Wirtschaftsethik oder Wirtschaftsrecht).
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Ist keine reguläre Anerkennung möglich, stellen Sie den Antrag auf Anerkennung als Flex-Modul.
Vorlage Anerkennungsvereinbarung Flex-Modul
Upload Anerkennungsvereinbarung Flex-Modul
Weitere Informationen in den Prüfungsordnungen (PO)
Die genauen Bestimmungen zur Anerkennung von Leistungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung:













