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Anerkennungsvereinbarungen

Um die im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt zu bekommen, benötigen Sie eine Anerkennungs-vereinbarung.

Mehr über die Anerkennung finden Sie hier (Bachelor) und hier (Master).

Vorlage Anerkennungsvereinbarung

Empfohlenes Vorgehen:

Zunächst suchen Sie im Kursangebot der Gastuniversität nach Kursen, die Sie interessieren und die gut zu den an der WiWi-Fakultät angebotenen Kursen passen. Wichtig dabei ist, dass der Kurs in Ihren Studienverlauf passt - also dass Sie den Kurs an der TU wählen könnten.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch © Roland Baege​/​TU Dortmund

Die Anerkennung muss dann inhaltlich und formell geprüft werden.

Für die inhaltliche Prüfung wenden Sie sich an die Professur, die den betreffenden Kurs anbietet. In der Regel macht es Sinn, sich direkt an den/ die Dozent*in zu wenden. Dort bitten Sie darum, zu prüfen, ob der Lehrstuhl den im Ausland angebotenen Kurs für den eigenen Kurs anerkennen würde. Dazu sollten Sie dem/ der Dozent*in bzw. der Professur möglichst übersichtlich und detailliert die Inhalte des im Ausland angebotenen Kurses zeigen und die Anerkennungsvereinbarung zusenden.

Für die formelle Prüfung wenden Sie sich an die Geschäftsstelle für Prüfungsangelegenheiten. Sie können hierzu die von der Professur unterschriebene Anerkennungsvereinbarung zusammen mit einer Beschreibung des im Ausland angebotenen Kurses per E-mail an die Geschäftsstelle senden.

Die vollständigen Anerkennungsvereinbarungen senden Sie dann an die Erasmus-Koordination der Fakultät. Dann können Sie die Kurse, die Ihnen angerechnet werden, in die Tabelle B im Learning Agreement eintragen und sich dies dann unterschreiben lassen.


Bei wei­te­ren Fragen kön­nen Sie sich gerne an die Erasmus-Koordinatorin der Fakultät, Dr. Debra Hanning, die Geschäftsstelle für Prüfungsangelegenheiten, beziehungsweise das Referat Internationales wenden.