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FAQ

Bereits vor Studienbeginn, aber auch im Verlaufe des Studiums, kommen bei Studieninteressierten und Studierenden viele Fragen auf, für deren Beantwortung die Studien­be­ratung gerne zur Verfügung steht. Antworten auf die häufigsten Fragen wurden aber auch in der nachfolgenden FAQ-Übersicht zusammengefasst:

Vergrößerungsglas fokusiert auf frequently asked questions © Pixabay

Allgemeine Fragen

Klausuren bzw. mündliche Prüfungen werden zum Ende des Semesters angeboten, in dem die einem Modul zugeordnete Lehrveranstaltung angeboten wurde bzw. das Modul endet: Haupttermin Frühjahr oder Haupttermin Herbst. Diese Prüfungsleistung kann auch zum Beginn des unmittelbar darauf folgenden Semesters erbracht werden: Nachtermin Frühjahr oder Nachtermin Herbst. Es ist zu beachten, dass Prüfungen, die am 01.04. bzw. 01.10. oder später stattfinden, bereits dem neuen Semester zugerechnet werden. Dies bedeutet, dass eine Rückmeldung erfolgen muss und sich die Fachsemesterzahl erhöht.

Anmeldungen zu und ggf. Abmeldungen von Prüfungen sind über das BOSS vorzunehmen. Es wird dringend empfohlen, im BOSS vorgenommene An- und Abmeldungen unmittelbar zu überprüfen und durch einen Ausdruck etc. zu dokumentieren.

Die Prüfungsanmeldung kann bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin erfolgen.

Nach einer Anmeldung zu einer schriftlichen Prüfung kann sich der/die Kandidat*in ohne Angabe von Gründen bis einen Tag vor dem Prüfungstermin (23:59 Uhr) wieder abmelden. Bei Seminaren und Projektseminaren gilt als Prüfungstermin der Zeitpunkt der verbindlichen Erklärung einer Teilnahme gegenüber dem/der Prüfer*in . Bei einer mündlichen Prüfung beträgt die Abmeldefrist eine Woche.

Prüfungen können maximal zweimal wiederholt werden. Es gibt also insgesamt drei Versuche je Prüfung.  Bachelor-/Masterarbeiten können nur einmal wiederholt werden.

Für Anerkennungen ist der jeweilige Prüfungsausschuss zuständig. Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.

Sobald bei einer Prüfungsleistung ein Fehlversuch oder ein Rücktritt aus triftigem Grund (z. B. Krankheit) vorliegt, ist eine Anerkennung für diese Prüfungsleistung ausgeschlossen.

Über die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes informiert Sie entweder die Erasmus-Koordination der Fakultät oder das Referat Internationales. Bei Fragen zur Einbindung eines Auslandssemesters in Ihr Studium, können Sie sich an die Studien­be­ratung wenden.

Den Antrag zur Beantragung eines Urlaubssemesters finden Sie hier, er ist beim Studierendensekretariat innerhalb der dort angegebenen Fristen abzugeben. Während eines Urlaubssemesters können lediglich Wiederholungsprüfungen erbracht werden.

Die Bestätigung wird von der Fakultätsmanagerin für Studium und Lehre oder in der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses ausgestellt.

Regelmäßig im September/Oktober eines Jahres vergibt die Fakultät Wirtschaftswissenschaften in Kooperation mit ihren Unternehmenspartnern zwölfmonatige Deutschland- und NRW-Stipendien. Informationen hierzu sind jedes Jahr ab ca. Ende August auf den Webseiten der Fakultät im Bereich Studium erhältlich.

Informationen zu Studiengängen mit Wirtschaftswissenschaften im Nebenfach sowie die Nebenfachvereinbarungen finden Sie hier.

Alle Informationen und Formulare zur Beantragung von BAföG erhalten Sie beim Studierendenswerk Dortmund.

Es sind 60 (von 120 Credits) nachzuweisen, um auch nach dem 4. Semester weiterhin BAföG zu erhalten. Um das Formblatt 5 zu erhalten, bitten Sie Frau Uhlenbruck von der zentralen Prüfungsverwaltung darum, Ihren Leistungsnachweis für BAföG-Zwecke direkt an annika.ivenstu-dortmundde zu senden. Zudem senden Sie bitte eine E-Mail an annika.ivenstu-dortmundde mit der Bitte um Ausstellung des Formblattes 5 unter Angabe des Fachsemesters und des Datums für das die benötigten Credits nachgewiesen werden sollen. Ihr Antrag wird dann so schnell wie möglich bearbeitet und Ihnen Formblatt 5 zugeschickt.

Die Fakultät verfügt über ein Beschwerdemanagement, an das Sie sich sowohl persönlich aber auch anonym wenden können.

Fragen zum Bachelor-Studiengang

Das Bachelor-Studium ist bis zum 6. Fachsemester zulassungsbeschränkt. Eine Zulassung ist daher auch im höheren Fachsemester nur nach einer erfolgreichen Bewerbung möglich. Informationen zur Bewerbung erhalten Sie hier, Bewerbungs­frist: 15.9. (WS) und der 15.03. (SS). Eine Zulassung kann nur erteilt werden, wenn ausreichend Studienplätze durch Studierende der TU Dortmund freigegeben werden. Ob ein Studienplatz frei geworden ist, kann erst sehr kurzfristig vor Semesterbeginn festgestellt werden, nachdem sich alle eingeschriebenen Studierenden zurückgemeldet haben (WS = Ende September bzw. SS = Ende März). Die Benachrichtigung zugelassener Bewerber*innen erfolgt daher recht knapp vor Vorlesungsbeginn. Die Möglichkeit eines Beratungsgespräches im Vorfeld der Bewerbung sollte in jedem Fall wahrgenommen werden. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit einer Bewerbung für das 1. Fachsemester jeweils zum Wintersemester.

Grundsätzlich ist wie bei einem Uni-Wechsel (siehe oben) vorzugehen. Zur Klärung von Anerkennungsfragen im Vorfeld der Bewerbung sollte die Möglichkeit eines Beratungsgespräches in der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses wahrgenommen werden.

Der Bachelor-Studiengang kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Bewerbungs­frist ist der 15. Juli eines jeden Jahres. Alle Informationen zur Einschreibung finden Sie hier. Bei Fragen zur Einschreibung können Sie sich an das Studierendensekretariat wenden.

Waren Sie zum Prüfungstermin krank oder hatten Sie andere wichtige Gründe an der Prüfung nicht teilzunehmen, müssen Sie dies spätestens 7 Tage nach dem Prüfungstermin der Prüfungsverwaltung schriftlich mitteilen. Bei wichtigen Gründen muss die Begründung so ausführlich sein, dass der Prüfungsausschuss die Gründe nachvollziehen kann. Im Krankheitsfall ist ein Attest bzw. eine Bescheinigung vom Arzt vorzulegen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier.

Die Ent­schei­dung, welche Zertifikate anerkannt werden, trifft der Prüfungsausschuss. Es gibt eine erste Übersicht mit den relevanten Bestehensgrenzen

Die Wahl der Studienrichtung muss vor der Anmeldung zur ersten Prüfung der Module 8a bis 8d aufwärts erfolgen, findet also standardmäßig im vierten Semester statt. Die Studienrichtung kann über das BOSS-System eingegeben werden

Eine einmal gewählte Studienrichtung kann nicht mehr geändert werden.

Es können maximal vier Module 8a-d belegt werden. Die Kombination der Module 8a-d innerhalb einer Studienrichtung ist frei wählbar. Die Belegung von Zusatzmodulen ist nicht möglich.

Eine Modulprüfung oder eine Teilleistung ist verbindlich festgelegt, wenn nach der Anmeldung zu dieser Prüfung bzw. Teilleistung in demselben Prüfungs­zeit­raum keine fristgerechte Abmeldung erfolgt und das Prüfungsverfahren somit eröffnet wird. Bei einem Rücktritt aus triftigem Grund (z. B. Krankheit) am Prüfungstag bleibt der/die Studierende daher auf die Modulprüfung bzw. Teilleistung festgelegt. Der Wechsel zu einer anderen Modulprüfung ist nur im Modul 10: Komplement II im Rahmen eines Wiederholungsversuchs möglich.

Der Wechsel im Modul 10: Komplement II ist nur im Fall eines Fehlversuchs erlaubt und kann nur unter Beibehaltung der Fehlversuche erfolgen.

Ein Wechsel des betreuenden Lehrstuhls ist im Rahmen des Seminars / Projektseminars sowie der Bachelor-Arbeit nach einem Fehlversuch möglich. Insgesamt sind im Seminar und Projektseminar jeweils maximal drei Versuche möglich, für die Bachelorarbeit zwei Versuche.

Nein. Seminar- / Projektseminar- bzw. Bachelorthemen können innherhalb der Studienrichtung frei gewählt werden. Ausführliche Informationen zu Seminar, Projektseminar und Bachelorarbeit.

Wahrscheinlich möchten Sie sich für eines der Module 8a bis 8d aufwärts anmelden, ohne vorher die Studienrichtung gewählt zu haben. Sollte das Problem nach Festlegung der Studienrichtung im BOSS weiter bestehen, wenden Sie sich an die zentrale Prüfungsverwaltung der TU Dortmund.

Die Bachelorarbeit kann erst dann bei der Prüfungsverwaltung angemeldet werden, wenn 120 Credits in Form von abgeschlossenen Modulen erbracht wurde

Die Anmeldung bzw. die Ausgabe einer Bachelorarbeit erfolgt ausschließlich über die Lehrstühle in Rücksprache zwischen dem/der Studierenden und dem betreuenden Lehrstuhl. Zur Ausgabe der Bachelorarbeit liegt den Lehrstühlen ein Formular vor, das um die entsprechenden Angaben zum Thema der Bachelorarbeit, den beiden Prüfern, dem Ausgabedatum etc. ergänzt und anschließend vom Lehrstuhl an die Prüfungsverwaltung übersandt wird. Die Studierenden erhalten darauf hin von der Prüfungsverwaltung ein Bestätigungsschreiben mit weiteren relevanten Informationen wie z.B. dem Abgabetermin.

Fragen zum Master-Studiengang

Für den Master Wirtschaftswissenschaften gibt es derzeit keine Zulassungsbeschränkung. Das bedeutet, dass sich jede/r in den Studiengang einschreiben kann, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Zwingende Zugangsvoraussetzung ist ein einschlägiger Bachelorabschluss mit mindestens „gut“ (Note 2,5 oder ECTS-Note B). Die Einschreibungsvoraussetzungen zeigen Ihnen eine Darstellung der inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen, die ein einschlägiger Bachelorabschluss erfüllen muss.

Eine Ein-/Umschreibung ist zum Sommer- und zum Wintersemester gleichermaßen möglich. Derzeit kann die Ein-/Umschreibung in den Master-Studiengang auch während des laufenden Semesters erfolgen. Eine Ein-/Umschreibung ist immer bis zum 31. Oktober (Wintersemester) bzw. bis zum 30. April (Sommersemester) möglich. Nähere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.

Nein, das gewählte Studienprofil kann nicht mehr gewechselt werden.

Eine Modulprüfung oder eine Teilleistung ist verbindlich festgelegt, wenn nach der Anmeldung zu dieser Prüfung bzw. Teilleistung in demselben Prüfungs­zeit­raum keine fristgerechte Abmeldung erfolgt, und das Prüfungsverfahren somit eröffnet wird. Bei einem Rücktritt aus triftigem Grund (z. B. Krankheit) am Prüfungstag bleibt der/die Studierende daher auf die Modulprüfung bzw. Teilleistung festgelegt. Der Wechsel zu einer anderen Modulprüfung bzw. Teilleistung im Rahmen eines Wiederholungsversuchs ist nicht möglich.

Jedes Semester zu Vorlesungsbeginn wird eine Informationsveranstaltung für neue Master-Studierende angeboten. Ab dem Sommersemester 2016 wird darüber hinaus ein Vorkurs zum Pflichtmodul "Ökonometrie" angeboten. Informationen hierzu werden rechtzeitig auf der Fakultätsseite im Bereich Studium veröffentlicht.

Den Stundenplan können Sie selbständig unter Lehre Studium Forschung (LSF) erstellen. Das jeweilige Semester wird ca. acht Wochen vor Vorlesungsbeginn freigeschaltet. Ein Passwort ist zur Einsicht in die Veranstaltungszeiten nicht nötig.

Die Festlegung auf ein Studienprofil muss im Zuge der Anmeldung zur ersten Prüfungsleistung im BOSS erfolgen. Es wird dringend empfohlen, diese Festlegung unmittelbar zu überprüfen, um irrtümliche Eintragungen auszuschließen.

Es müssen mindestens zwei Seminare belegt werden.

Die Masterarbeit kann erst dann bei der Prüfungsverwaltung angemeldet werden, wenn 60 Credits in Form von abgeschlossenen Modulen erbracht wurde.

Sollten Sie noch weiterhin Fragen rund ums Studium haben, können Sie sich an die Geschäftsstelle für Prüfungsangelegenheiten oder an der Fakultätsmanagerin für Studium und Lehre wenden.