Prüfungen allgemein
Prüfungszeitraum der Fakultät
Aufgrund von Verschiebungen der Vorlesungszeit wird ab dem Wintersemester 2010/11 in Wintersemestern die letzte Woche der Vorlesungszeit für Prüfungen des Haupttermins genutzt. Prüfungen des Nachtermins können sowohl im Winter- als auch Sommersemester bereits in der letzten Woche der vorlesungsfreien Zeit stattfinden.
Prüferinnen und Prüfer
Der Prüfungsausschuss des Bachelor-/Masterstudiengangs Wirtschaftswissenschaften bestellt bis auf Weiteres im Rahmen des Bachelor-/Masterstudiengangs Wirtschaftswissenschaften nachfolgende Erstprüfer*innen und Zweitprüfer*innen:
Zu Erstprüfer*innen bei Modulprüfungen oder bei Prüfungen von Teilleistungen oder Studienleistungen werden die jeweils lehrenden (Junior-)Professor*innen, Habilitierte, Privatdozent*innen, Leiter*innen von Zentralgebieten sowie Lehrbeauftragte, bestellt, welche die zu dem Modul bzw. zu der Teilleistung oder Studienleistung gehörende Vorlesung oder andere Lehrveranstaltung durchführen, auf die sich die Prüfung bezieht.
Die Bestellung erfolgt unabhängig davon, welcher Fakultät die Personen an der Technischen Universität Dortmund zugehörig sind.
Zu Zweitprüfer*innen werden Personen aus dem Personenkreis bestellt, die zum*r Erstprüfer*in bestellt werden dürfen oder jene wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften, die auf Grundlage der ihnen vom Fakultätsrat übertragenen Aufgaben der selbständigen Lehre die Übung oder eine andere begleitende Lehrveranstaltung zu der von dem/der Erstprüfer*in durchgeführten Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung durchführen.
Bei notwendig werdenden Ausnahmefällen werden Erstprüfer*innen und Zweitprüfer*innen im Einzelfall durch den*die Vorsitzende*n bestellt.
Die Bestellung der Prüfer*innen von Abschlussarbeiten erfolgt separat und individuell.“
Armbanduhren bei Klausuren
Ab dem Prüfungszeitraum Haupttermin Sommersemester 2016 wird das Mitführen aller Arten von digitalen Armbanduhren am Körper bzw. am Arbeitsplatz während der Klausurzeit untersagt. Offensichtlich analoge Armbanduhren dürfen weiterhin genutzt werden. Allerdings dürfen diese nicht am Körper getragen, sondern müssen während der Klausurzeit auf dem Arbeitstisch aufbewahrt werden.
Das Mitführen von digitalen Armbanduhren am Arbeitsplatz wird als Störung bzw. ggf. als Täuschungsversuch im Sinne der Prüfungsordnung gewertet.
Mobiltelefone bei Klausuren (Täuschungsversuch)
Der Prüfungsausschuß hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2001 mit Gültigkeit ab Prüfungstermin Herbst 2001 folgende Regelung beschlossen:
Handys dürfen im Klausursaal nur in ausgeschaltetem Zustand sowie außerhalb der Reichweite (z.B. in einer Tasche in einer anderen Stuhlreihe) mitgeführt werden.
Hilfsmittel Wörterbuch
Ab dem Prüfungszeitraum Frühjahr 2000 sind zu den Prüfungen fremdsprachliche Wörterbücher in gebundener Form als Hilfsmittel zugelassen. Die Wörterbücher dürfen keinerlei handschriftliche Notizen enthalten. Die Prüfer*innen sind davon in Kenntnis gesetzt.
Taschenrechner bei Klausuren (Täuschungsversuch)
Mit Gültigkeit ab dem 27. Mai 1988 sind Elektronische Taschenrechner in Klausuren als Hilfsmittel nur insoweit zugelassen, als sie offensichtlich nicht zu Täuschungszwecken mißbraucht werden können. Unzulässig sind demnach insbesondere programmierbare Taschenrechner mit Abspeicherungsmöglichkeiten von Texten.