Das Learning Agreement
Im Learning Agreement werden neben Informationen zu dem/der Studierenden, der Heimatuniversität (sending institution) und der Gastuniversität (receiving institution) Angaben zur Kurswahl an der Gasthochschule und zu den anzuerkennenden Kursen an der Heimatuniversität festgehalten. Zudem muss eine Kopie des von allen Beteiligten unterschriebenen Learning Agreements an das Referat Internationales gesendet werden um den Mobilitätszuschuss erhalten zu können.
Learning Agreements werden in den meisten Fällen online erfasst.
Sollte die Hochschule, an der Sie Ihr Erasmus-Semester verbringen, das Online Learning Agreement System nicht nutzen, können Sie das Learning Agreement auch als PDF-Dokument erstellen. Wichtig: Dies geht nur dann, wenn es über die Online Learning Agreement Plattform nicht möglich ist. In diesem Fall müssen Sie das Learning Agreement nach den einzelnen Schritten selbst weiterleiten, also zunächst an die Erasmus-Koordination und dann an die Gastuniversität.
Im Learning Agreement werden die Kurse in drei Bereichen erfasst, die sich auf die einzelnen Phasen der Mobilität beziehen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Erasmus-Koordinatorin der Fakultät, Dr. Debra Hanning, die Geschäftsstelle für Prüfungsangelegenheiten, beziehungsweise das Referat Internationales wenden.