Anerkennungsvereinbarung (Flex-Modul)
In diesem Fall lassen Sie sich Leistungen, die Sie im Ausland erbringen (oder erbracht haben) als Flex-Modul anerkennen.
Bitte beachten Sie:
Die hier dargestellten Informationen gelten für Studierende der Wirtschaftswissenschaften.
Die Anerkennung als Flex-Modul ist nur dann möglich, wenn kein inhaltlich passendes Modul im jeweiligen Modulhandbuch existiert, für das eine reguläre Anerkennung möglich wäre. Die reguläre Anerkennung für ein Modul aus unserem Modulhandbuch hat immer Vorrang.

Empfohlenes Vorgehen:
- Prüfen Sie das Modulhandbuch Ihres Studiengangs, um sicherzustellen, dass sich dort kein Modul findet, das inhaltlich ausreichend Ähnlichkeiten aufweist, um eine reguläre Anerkennung zu ermöglichen (z. B. Veranstaltungen zu Wirtschaftsethik oder Wirtschaftsrecht).
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Ist keine reguläre Anerkennung möglich, stellen Sie den Antrag auf Anerkennung als Flex-Modul.
Vorlage Anerkennungsvereinbarung Flex-Modul
Upload Anerkennungsvereinbarung Flex-Modul
Weitere Informationen in den Prüfungsordnungen (PO)
Die genauen Bestimmungen zur Anerkennung von Leistungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung:
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Bachelorstudierende (BPO 2025)
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Bachelorstudierende (BPO 2019, 4. Änderung)
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Masterstudierende (MPO 2019, 3. Änderung)










