FAQ - Häufig gestellte Fragen
Ein Auslandssemester ist mit viel Organisation und Planung und damit auch mit vielen Fragen verbunden.
Antworten auf die wichtigsten Bereiche finden Sie hier. Dabei sind die Antworten nach Themengebieten geordnet.

Bewerbung um einen Platz an der Fakultät
Wenn Sie auf den Link zu Move-On klicken, müssen Sie sich zunächst registrieren, um sich danach anmelden zu können. Der weitere Bewerbungsprozess wird dann über diese Plattform laufen.
Sie erhalten dann über diese Plattform ein Platzangebot, dass Sie annehmen oder ablehnen können. Sollten Sie den Platz annehmen, können Sie in einem zweiten Schritt über die Plattform auch für das Erasmus+ Stipendium bewerben.
Für Ihre Erasmus-Bewerbung sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. Bewerbung über das MoveON Portal
Bitte füllen Sie den Bewerbungsbogen vollständig über das MoveON Portal aus. Sie können hier bis zu drei Wunschuniversitäten angeben; es ist jedoch auch möglich, weniger Universitäten zu wählen.
2. Motivationsschreiben (Englisch, 1 bis max. 3 Seiten)
Das Motivationsschreiben ist das zentrale Element Ihrer Bewerbung. Es sollte Ihre Beweggründe klar darlegen und folgende Aspekte überzeugend beleuchten:
- Ihre Motivation für ein Auslandsstudium: Erläutern Sie, warum Sie ins Ausland möchten und welche persönlichen sowie akademischen Ziele Sie damit verbinden.
- Auseinandersetzung mit den Wunschuniversitäten: Zeigen Sie, dass Sie sich intensiv mit den von Ihnen ausgewählten Hochschulen beschäftigt haben. Begründen Sie präzise, warum gerade diese Universitäten für Sie die richtige Wahl sind.
- Kursauswahl und Anerkennung: Nennen Sie die Kurse, die Sie besonders interessieren, und legen Sie dar, wie Sie sich deren Anerkennung für Ihr Studium vorstellen. Eine Übersicht der relevanten Kurse können Sie gerne als Anhang beifügen. Weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie hier.
- Bereitschaft zur Unterstützung des Erasmus-Programms: Wir freuen uns stets über Ihre Bereitschaft, das Erasmus-Programm aktiv zu unterstützen, beispielsweise durch das Verfassen eines kurzen Erfahrungsberichts nach Ihrem Auslandsaufenthalt.
3. Tabellarischer Lebenslauf (Englisch)
Bitte reichen Sie einen aktuellen, tabellarischen Lebenslauf in englischer Sprache ein.
4. Aktuelle Studienbescheinigung
5. Akademische Leistungsnachweise:
Fügen Sie bitte folgende Zeugnisse bei:
- Abiturzeugnis
- Aktueller BOSS-Auszug: Hier sind Ihre bestandenen Kurse relevant. Auch wenn Sie sich im ersten Fachsemester bewerben und Ihr BOSS-Auszug noch keine Kurse aufweist, fügen Sie ihn bitte trotzdem bei.
- Bachelor-Zeugnis, falls Sie sich bereits im Master-Studium befinden.
6. Sprachnachweise
Legen Sie Ihre Sprachnachweise bei. Für die Bewerbung berücksichtigen wir unter anderem:
- DAAD-Sprachzertifikat: Studierende der TU Dortmund können dieses kostenfrei erwerben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung nur einmal innerhalb von 6 Monaten abgelegt werden kann.
- Sprachfächer im Abiturzeugnis: Der Besuch des Grundkurses bis zum Abitur entspricht in etwa dem Niveau B2, der des Leistungskurses dem Niveau C1.
Bitte beachten Sie: In den meisten Fällen reichen die Angaben im Abiturzeugnis für die spätere Bewerbung an der Gastuniversität nicht aus. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich frühzeitig um einen aktuellen und offiziellen Nachweis, wie etwa das DAAD-Sprachzertifikat, zu bemühen.
7. Nachweise für Engagement neben dem Studium
Führen Sie hier Nachweise für relevanten Engagements an, die Sie neben Ihrem Studium ausüben. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten in:
- Vereinen oder studentischen Gremien (hier reicht ein formloses Schreiben/Email/Screenshot, wenn Sie auf Teamseiten aufgeführt sind oder ähnliches)
- Interkulturellen Programmen (z.B. die Teilnahme am Buddy-Programm Ihrer Fakultät oder an Angeboten des Referats Internationales)
Wir haben an den meisten Partneruniversitäten zwei bis vier Plätze pro akademisches Jahr (also für das Winter- und das Sommersemester). Meist bewerben sich deutlich mehr Studierende als wir an den jeweiligen Universitäten Plätze haben. Vor allem die Universitäten in Portugal, Spanien und Nordeuropa sind sehr beliebt. In diesen Fällen entscheiden wir anhand der Bewerbungen.
Damit Ihre Bewerbung überhaupt berücksichtigt werden kann, ist es wichtig, dass Sie die Unterlagen vollständig und rechtzeitig einreichen.
Für die weitere Bewertung werden dann folgende Kriterien herangezogen:
- Motivationsschreiben - wird deutlich, dass sich die Kandidat*innen Gedanken gemacht und mit den Wunschuniversitäten auseinandergesetzt haben? Wird klar, wie sich der Auslandsaufenthalt in das Studium einfügt?
- Engagement im und neben dem Studium, interkulturelles Engagement
- Relevante Sprachkenntnisse. In der Regel betrifft dies Englischkenntnisse, aber auch Kenntnisse der Landessprache können von Vorteil sein.
- Akademische Leistungen
- Studienphase
- Sorgfalt beim Erstellen der Bewerbungsunterlagen
Die von der Gastuniversität geforderten Sprachkenntnisse finden Sie bei den jeweiligen Einträgen hier. Diese müssen Sie bei der Bewerbung an der Gastuniversität nachweisen. Dies ist in der Regel mit einem DAAD-Sprachzertifikat möglich. Bei der Bewerbung für den Erasmus-Platz müssen Sie ein entsprechendes Sprachniveau glaubhaft nachweisen, bspw. durch Ihr Abitur.
Darüber hinaus sind grundlegende Kenntnisse der Landessprache sinnvoll. Diese müssen Sie für die Bewerbung nicht nachweisen. Sie helfen Ihnen aber, sich vor Ort zu orientieren. Wie wichtig dies ist, unterscheidet sich je nach Zielland. So werden von den Gastuniversitäten in der Regel Englisch-Kenntnisse gefordert. In Ländern, in denen viele Menschen gut Englisch sprechen, wie beispielsweise den Niederlanden oder skandinavischen Ländern, kommen Sie meist mit Englisch gut zu Recht. In Ländern, in denen Englisch-Kenntnisse weniger verbreitet sind, ist es sinnvoll, vor dem Aufenthalt durch Sprachkurse zumindest eine Grundkompetenz (A1 - A2) in der Landessprache zu erwerben.
Nach Ende der Bewerbungsfrist verteilen wir die verfügbaren Plätze unter den eingegangenen Bewerbungen. Sollte es danach noch freie Plätze geben, werden wir dies über unsere Webseite bekannt geben. Üblicherweise werden die freien Plätze im Februar angeboten. Sie haben dann nochmal etwa vier Wochen Zeit, sich für die freien Plätze zu bewerben.
Bei Bewerbungen nach dem 15.03. eines jeden Jahres, fragen Sie bitte zunächst bei der Erasmus-Koordination nach.
Die Platzvergabe wird üblicherweise zwei bis maximal vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist bekanntgegeben. Sie werden dann von uns angeschrieben und erhalten Nachricht über das MoveON Portal. Das Platzangebot können Sie innerhalb von 14 Tagen verbindlich annehmen oder ablehnen.
Sollten wir Ihnen kein Angebot an Ihrer Wunschuniversität machen können, melden wir uns ebenfalls per Email bei Ihnen.
Sollten Sie keinen Platz an Ihrer Wunschuniversität erhalten haben, sondern einen anderen Platz angeboten bekommen haben, können Sie per E-mail darum bitten, auf die Warteliste für Ihre Wunschuniversität gesetzt zu werden. Sie müssen den angebotenen Platz dennoch innerhalb von 14 Tagen zu- oder absagen. Sollten der Platz an Ihrer Wunschuniversität frei werden, weil etwa jemand anderes abgesagt hat, schreiben wir Sie nochmal an. Dies wird in der Woche nach Ablauf der 14-tägigen Frist sein. Sollten Sie den Ihnen angebotenen Platz angenommen haben, ermöglichen wir Ihnen den Wechsel.
Melden Sie sich bitte möglichst kurzfristig per Email bei der Erasmus-Koordination.
FAQ zu Learning Agreements und Anerkennungsvereinbarungen
Sie sollten Kurse für etwa 30 ECTS Punkte an der Gastuniversität einplanen. Wichtig ist weiterhin, dass Sie mindestens 15 ECTS erreichen (also Kurse für 15 ECTS Punkte bestehen), da Sie ansonsten ggf. den Mobilitätszuschuss zurückzahlen müssen.
Bei der Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen gehen wir wie folgt vor:
Vergleichbarkeit von Veranstaltungen
Die Veranstaltung, die Sie an der Gasthochschule belegen, sollte inhaltlich und vom Umfang her mit dem entsprechenden Modul an der TU Dortmund vergleichbar sein, für das Sie sie anerkennen lassen möchten.
- ECTS-Punkte: Eine pauschale Anerkennung ist möglich, wenn die ausländische Veranstaltung mindestens 80% der ECTS-Punkte der TU Dortmund-Veranstaltung umfasst. Da die meisten unserer Kurse 7,5 ECTS haben, bedeutet dies in der Regel mindestens 6 ECTS-Punkte für die ausländische Veranstaltung.
- Prüfungsform: Auch die Prüfungsform sollte vergleichbar sein.
Anerkennung bei abweichenden ECTS-Punkten
Sie können sich bis zu zwei Veranstaltungen mit 5 oder 5,5 ECTS-Punkten für eine einzelne Veranstaltung von 7,5 ECTS anerkennen lassen.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Veranstaltungen mit weniger als 6 ECTS anerkennen lassen wollen, findet eine Einzelfallprüfung statt. Für diese wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle für Prüfungsangelegenheiten. Dort wird geprüft, ob eine Anerkennung in Ihrem spezifischen Fall möglich ist.
Anerkennung von Master- und Bachelor-Modulen
- Master-Veranstaltungen können als Bachelor-Module anerkannt werden.
- Umgekehrt ist dies nur in Ausnahmefällen möglich. Dies betrifft beispielsweise Fälle, in denen das Bachelor-Studium an der Gastuniversität auf 4 Jahre und 240 ECTS ausgelegt ist.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass bei Ihnen ein solcher Ausnahmefall vorliegen könnte, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Geschäftsstelle für Prüfungsangelegenheiten.
Dies gilt für Fälle, in denen die Kurse weniger als 80% der ECTS der Kurse abdecken, für die sie angerechnet werden sollen UND eine Einzelfallprüfung negativ ausgefallen ist.
In diesem Fall sollten Sie versuchen, zwei Kurse zu finden, die zu einem Kurs hier passen. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Sollten Sie zum Beispiel knapp unter der 6 ECTS-Grenze liegen, ist es möglich, dass Sie den Schwerpunkt auf einen der beiden Kurse setzen und der andere dann etwas allgemeiner zu dem anzuerkennenden Kurs passt. Das kann dann bei der späteren Anrechnung berücksichtig werden.
Beispiel: Sie wollen sich einen Entrepreneurship Kurs anerkennen lassen, der 5 ECTS hat und gut zu einem Kurs aus dem Modul Entrepreneurship passt. Sie suchen sich einen zweiten Kurs, der thematisch ähnlich ist, auch wenn es nicht ganz passt (Innovationsmanagement zum Beispiel). Dann kann der 5 ECTS Kurs zu Entrepreneurship mit 2/3 gewichtet werden, der andere mit 1/3. Wichtig ist, dass Sie sich vorher festlegen, nicht nach Erhalt der Noten.
Nein, die formale Prüfung kann nach dem Aufenthalt erfolgen - aber für alle Beteiligten ist es sicher besser, über etwaige Probleme vorher Bescheid zu wissen.
Weiter können Sie nur Kurse in die Tabelle B ihres Learning Agreements eintragen, für die Sie eine Unterschrift von der betreffenden Professur und von der Geschäftsstelle für Prüfungsangelegenheiten haben.
In vielen Fällen muss das Learning Agreement erst wenige Wochen vor dem Aufenthalt fertig sein, oder es wird keine Frist gesetzt (vor dem Aufenthalt muss es aber in jedem Fall fertig sein, also von allen drei Parteien unterzeichnet). In manchen Fällen muss aber das LA bei der Bewerbung abgegeben werden. Sollte das bei Ihnen der Fall sein und Sie können sich nicht rechtzeitig um die Anerkennung kümmern, können Sie vorerst die Tabelle B freilassen (oder "0" beim Online-Learning Agreement eingeben).
Das Learning Agreement kann später noch geändert werden, indem wir die entsprechenden Kurse in Tabelle B2 "Under the mobility" hinzufügen.
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Erasmus-Koordination der Fakultät.
Ja. Dies muss nicht immer sofort sein, es kann gerade am Anfang der Vorlesungszeit an der Gasthochschule Sinn machen, etwas zu warten und so möglichst nur einmal das Learning Agreement ändern und die Unterschriften aller Parteien anfordern zu müssen.
European Student Identifier (ESI) - Eine digitale Kennung, die es Studierenden ermöglicht, sich eindeutig zu identifizieren, wenn sie online auf Mobilitätsdienste für Studierende zugreifen. Aktuell nutzt die TU diese noch nicht, Studierende können dieses Feld beim Ausfüllen daher frei lassen.
In den Inter-Institutional Agreements zwischen den Universitäten, die den Austausch ermöglichen, werden bestimmte Kursbereiche festgelegt. Dazu wird ein ISCED Code (International Standard Classification of Education) genutzt.
In unseren Partnerschaften nutzen wir meist 0311 - Economics oder 0410 - Business and administration, not further defined, aber auch andere sind möglich.
Sie finden die richtigen Codes für Ihre Partneruniversität in der Übersicht über die Partnerschaften auf den Seiten des Referat Internationales. Dort suchen Sie nach Ihrer Gastuniversität und können dann unter "Mehr Details" den ISCED Code finden.