Doktorandenausbildung
Strukturiertes Promotionsprogramm
Die Promotion wird von allen Professuren der Fakultät Wirtschaftswissenschaften neben der individuellen Betreuung auch in Form eines strukturierten Promotionsprogrammes betrieben. Das strukturierte Promotionsprogramm unterstützt Doktorand*innen in ihrer Entwicklung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten und legt den Grundstein für den Beginn einer wissenschaftlichen Karriere. Hierzu zählt neben einer angemessenen Promotionsdauer auch die Teilnahme am wissenschaftlichen Diskussions- und Publikationsprozess.
Die Satzung zum strukturierten Promotionsprogramm erhält weiterführende Informationen. Die Promotion gliedert sich in die Anfertigung der Dissertation, das strukturierte Promotionsstudium und - als abschließende Prüfungsleistung - die Disputation. Voraussetzung für eine Promotion an der Fakultät ist neben den Bedingungen der Promotionsordnung in der jeweils aktuellen Fassung die Betreuungszusage eines/r Professor*in der Fakultät.
Gute wissenschaftliche Praxis und Befangenheitskriterien der DFG
Die TU Dortmund verpflichtet sich zur Wahrung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis. Gute wissenschaftliche Praxis findet ihren wesentlichen Ausdruck darin, dass Wissenschaftler*innen die Methoden und Ergebnisse des eigenen wissenschaftlichen Handelns kontinuierlich auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Die Grundsätze schließen ferner ein, dass jede/r Wissenschaftler*in sich selbst gegenüber ebenso wie gegenüber der wissenschaftlichen und der außerwissenschaftlichen Öffentlichkeit in allen Aspekten des wissenschaftlichen Arbeitens Ehrlichkeit übt.
Mit dem Zulassungsgesuch erklären die Doktorand*innen die Kenntnis und das Befolgen der aktuellen Fassung der Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis an der TU Dortmund.
In engem Zusammenhang mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis steht auch der Umgang mit Fragen der Befangenheit, insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung von Promotionskommissionen. Bitte prüfen Sie daher bitte vor Abgabe der Dissertation Ihren Vorschlag zur Zusammensetzung der Prüfungskommission anhand der Befangenheitskriterien der DFG. Sollten sich potenzielle Kommissionsmitglieder als befangen herausstellen, sind neue Mitglieder vorzuschlagen. Mit Einreichung des Antrags erklären Sie, dass eine entsprechende Prüfung erfolgt ist und die vorgeschlagenen Mitglieder als nicht befangen zu betrachten sind.
Veröffentlichung der Dissertationsschrift
Neben den Vorgaben der Promotionsordnung zur Veröffentlichung der Dissertationsschrift gibt es auch von der Universitätsbibliothek einen Service zur Publikationsunterstützung. Dort finden Sie u.a. detaillierte Hinweise zur Einreichung der Dissertation bei der Universitätsbibliothek sowie zur elektronischen Veröffentlichung.