Gleichstellung von Frauen und Männern
Das Thema Gleichstellung von Frauen und Männern gehört in der Technischen Universität Dortmund zu den Aufgaben zahlreicher Akteur*innen. Im Mittelpunkt stehen die/der gesetzlich verankerte zentrale Gleichstellungsbeauftragte und seine/ihre Berater*innen beziehungsweise Stellvertreter*innen, die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und die Gleichstellungskommission. In der zentralen Verwaltung ist die Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt für Gleichstellungsfragen zuständig.
Die Fakultät Wirtschaftswissenschaften hat es sich zum Ziel gesetzt, die gleichberechtigte Zusammenarbeit von Frauen und Männern in Forschung, Lehre und Studium zu fördern. Hierzu ergreift sie Maßnahmen, um die Chancengleichheit sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Die Richtlinien zur Gleichstellung gelten für alle Mitglieder der Fakultät, also für die Hochschullehrer*innen, für die wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sowie für die Studierenden.
Die Fakultät Wirtschaftswissenschaften ist weiterhin bestrebt, die Anzahl der Professorinnen und den Anteil der weiblichen wissenschaftlichen Angestellten sowie die zugehörige Zahl der abgeschlossenen Promotionen zu erhöhen. Für begabte Studentinnen soll der Weg in eine wissenschaftliche Karriere attraktiver gestaltet und erleichtert werden. Für Mitarbeiterinnen und Studentinnen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften steht der Frauenfördertopf als finanzielle Unterstützung bei Reisen zu Konferenzen zur Verfügung. Pro Professur können maximal 1.000 € pro Jahr beantragt werden.
Frauen in Führungspositionen
Zur Darstellung von Frauen im Beruf wurde eine Arbeitspapierreihe Dortmunder Beiträge zu Frauen in Führungspositionen und eine Reihe von entsprechenden Steckbriefen herausgegeben.