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Learning Agreements und Anerkennungsvereinbarungen

Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung zwischen Studierenden, der TU Dortmund und der Gast­hoch­schule und wesentlicher Bestandteil des Erasmus-Programms. Mit ihm wird festgehalten, welche Kurse Sie an der Gastuniversität besuchen und welche Kurse Ihnen dafür an der TU Dortmund anerkannt werden.

Damit Ihnen die im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt werden können, benötigen Sie eine Anerkennungsvereinbarung. Da anzuerkennende Kurse bereits im Learning Agreement festgehalten werden sollten, sollten Sie sich bereits vor Ihrer Mobilität um die Anerkennungsvereinbarungen kümmern. Dabei wird geprüft, ob die Kurse an der Gastuniversität und die Kurse an der TU Dortmund, die Sie sich dafür anerkennen lassen möchten, inhaltlich und formell vergleichbar sind.

Das Learning Agreement ermöglicht eine transparente und effiziente Vorbereitung Ihres Austauschs. Zudem ist es eine Voraussetzung für den Erhalt des Mobilitätszuschusses.

Ablaufdiagramm zur Erstellung eines Learning Agreements. Inhalte werden unter der Abbildung detailliert erläutert. © Dekanat​/​TU Dortmund

Das Learning Agreement sollte möglichst online erstellt werden. Dies ist allerdings noch nicht bei allen Partneruniversitäten möglich. In diesem Fall kann stattdessen ein Learning Agreement über ein PDF-Dokument ausgefüllt werden.

Für das Online-Learning Agreement können sich Studierende unter https://www.learning-agreement.eu/ registrieren.

Für das Learning Agreement können Studierende in den Kursübersichten der Partnerhochschule nach Kursen suchen, die sie gerne belegen möchten. Um sich diese Kurse anerkennen lassen zu können, müssen vergleichbare Kurse in den Modulhandbüchern des eigenen Studiengangs zu finden sein.

Sollten Studierende passende Kurse gefunden haben, sollten Anerkennungsvereinbarungen eingegangen werden. Die Anerkennungen werden dann einmal inhaltlich von den Ansprechpersonen an den Professuren und formell von der Geschäftsstelle für Prüfungsangelegenheiten geprüft.
Detaillierte Informationen dazu finden sich hier.

Die Anerkennungsvereinbarungen sollten dann an die Erasmus-Koordination der Fakultät gesandt werden.

Kurse an der Gast­hoch­schule sollten dann in Tabelle A der Universität eingetragen werden, die Kurse an der TU, die später anerkannt werden sollen, in Tabelle B. Mehr Informationen finden sich hier.

Dann wird das Learning Agreement zunächst von den Studierenden, dann der Erasmus-Koordination der Heimatuniversität unterschrieben. Im Anschluss sollte es dann von der Gastuniversität unterschrieben werden.

Wenn das Learning Agreement von allen drei Parteien unterschrieben wurde, sollte es an das Referat Internationales weitergeleitet werden.


FAQ zu Learning Agreements und Anerkennungsvereinbarungen

Sie sollten Kurse für etwa 30 ECTS Punkte an der Gastuniversität einplanen. Wichtig ist weiterhin, dass Sie mindestens 15 ECTS erreichen (also Kurse für 15 ECTS Punkte bestehen), da Sie ansonsten ggf. den Mobilitätszuschuss zurückzahlen müssen.

Bei der formalen Prüfung wird nach diesem Schema vorgegangen. Die Kurse sollten vergleichbar sein. Davon wird pauschal ausgegangen, wenn der an der Gast­hoch­schule belegte Kurs mindestens 80% der ECTS des Kurses haben, den Sie anerkannt haben möchten. Da die meisten unserer Kurse 7,5 ECTS umfassen, sind dies in der Regel 6 ECTS-Punkte. Sollten die Kurse weniger als 6 ECTS Punkte haben, dann kommt es zu einer Einzelfallprüfung. Auch die Prüfungsform sollte vergleichbar sein. Bei Abweichungen wird im Einzelfall geprüft, ob dies einer Anerkennung im Weg stehen könnte. In diesem Fall am besten eine kurze E-Mail direk an die Geschäftsstelle für Prüfungsangelegenheiten schreiben, bevor die Professuren für die inhaltliche Prüfung kontaktiert werden.

Bachelor-Kurse können als Bachelor-Kurs anerkannt werden, Master-Kurse für Master- oder Bachelor-Kurse (in den Fällen, in denen Sie als Bachelor-Studierender einen Master-Kurs besuchen können).

Bei der formellen Prüfung durch die Geschäftsstelle wird auch noch einmal geprüft, ob die inhaltliche Übereinstimmung plausibel ist.

Dies gilt für Fälle, in denen die Kurse weniger als 80% der ECTS der Kurse abdecken, für die sie angerechnet werden sollen UND eine Einzelfallprüfung negativ ausgefallen ist.

In diesem Fall sollten Sie versuchen, zwei Kurse zu finden, die zu einem Kurs hier passen. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Sollten Sie zum Beispiel knapp unter der 6 ECTS-Grenze liegen, ist es möglich, dass Sie den Schwerpunkt auf einen der beiden Kurse setzen und der andere dann etwas allgemeiner zu dem anzuerkennenden Kurs passt. Das kann dann bei der späteren Anrechnung berücksichtig werden.

Beispiel: Sie wollen sich einen Entrepreneurship Kurs anerkennen lassen, der 5 ECTS hat und gut zu einem Kurs aus dem Modul Entrepreneurship passt. Sie suchen sich einen zweiten Kurs, der thematisch ähnlich ist, auch wenn es nicht ganz passt (Innovations­management zum Beispiel). Dann kann der 5 ECTS Kurs zu Entrepreneurship mit 2/3 gewichtet werden, der andere mit 1/3. Wichtig ist, dass Sie sich vorher festlegen, nicht nach Erhalt der Noten.

Nein, die formale Prüfung kann nach dem Aufenthalt erfolgen - aber für alle Beteiligten ist es sicher besser, über etwaige Probleme vorher Bescheid zu wissen.

Weiter können Sie nur Kurse in die Tabelle B ihres Learning Agreements eintragen, für die Sie eine Unterschrift von der betreffenden Professur und von der Geschäftsstelle für Prüfungsangelegenheiten haben.

In vielen Fällen muss das Learning Agreement erst wenige Wochen vor dem Aufenthalt fertig sein, oder es wird keine Frist gesetzt (vor dem Aufenthalt muss es aber in jedem Fall fertig sein, also von allen drei Parteien unterzeichnet). In manchen Fällen muss aber das LA bei der Bewerbung abgegeben werden. Sollte das bei Ihnen der Fall sein und Sie können sich nicht rechtzeitig um die Anerkennung kümmern, können Sie vorerst die Tabelle B freilassen (oder "0" beim Online-Learning Agreement eingeben).

Das Learning Agreement kann später noch geändert werden, indem wir die entsprechenden Kurse in Tabelle B2 "Under the mobility" hinzufügen.

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Erasmus-Koordination der Fakultät.

Ja. Dies muss nicht immer sofort sein, es kann gerade am Anfang der Vor­lesungs­zeit an der Gast­hoch­schule Sinn machen, etwas zu warten und so möglichst nur einmal das Learning Agreement ändern und die Unterschriften aller Parteien anfordern zu müssen.

European Student Identifier (ESI) - Eine digitale Kennung, die es Studierenden ermöglicht, sich eindeutig zu identifizieren, wenn sie online auf Mobilitätsdienste für Studierende zugreifen. Aktuell nutzt die TU diese noch nicht, Studierende können dieses Feld beim Ausfüllen daher frei lassen.

In den Inter-Institutional Agreements zwischen den Universitäten, die den Austausch ermöglichen, werden bestimmte Kursbereiche festgelegt. Dazu wird ein ISCED Code (International Standard Classification of Education) genutzt.

In unseren Partnerschaften nutzen wir meist 0311 - Economics oder 0410 - Business and administration, not further defined, aber auch andere sind möglich.

Sie finden die richtigen Codes für Ihre Partneruniversität in der Übersicht über die Partnerschaften auf den Seiten des Referat Internationales. Dort suchen Sie nach Ihrer Gastuniversität und können dann unter "Mehr Details" den ISCED Code finden.


Bei wei­te­ren Fragen kön­nen Sie sich gerne an die Erasmus-Koordinatorin der Fakultät, Dr. Debra Hanning, die Geschäftsstelle für Prüfungsangelegenheiten, beziehungsweise das Referat Internationales wenden.