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Erasmus+ Studienaufenthalte

Das Erasmus Programm ist eine umfangreiches Förderprogramm der Europäischen Union und das größte Mobilitätsprogramm an der TU Dortmund. Es ermöglicht Studierenden ein Aus­lands­semester an einer Hochschule zu absolvieren, mit der die jeweilige Fakultät einen Vertrag abgeschlossen hat. Die Fakultät Wirtschaftswissenschaften hat zurzeit Verträge mit mehr als 20 Universitäten im europäischen Ausland.

Gefördert werden können dabei Aufenthalte von bis zu zwei Semestern. Teilnehmer*innen werden die Studien­ge­bühren an der Gast­hoch­schule erlassen und die im Ausland erbrachten Leistungen können für das eigene Studium angerechnet werden. Des Weiteren erhalten die Studierenden einen Mobilitätszuschuss, dessen Höhe vom Zielland abhängt. Sonderzuschüsse, beispielsweise für Studierende mit chronischen Krankheiten oder für das Reisen mit Kindern, sind möglich. Stipendien im Heimatland oder Förderungen, etwa durch BAföG, können in der Regel weiter parallel bezogen werden.

Das folgende Erklärvideo des DAADs fasst das Erasmus-Austauschprogramm kurz zusammen.

„Im Ausland stu­die­ren mit Erasmus #kurzerklärt"

Begleitung durch Fakultät und Referat Internationales

Unsere Erasmus-Studierenden werden bei ihrem Auslandsaufenthalt durch die Fakultät und das Referat Internationales der TU Dortmund unterstützt. Das Referat ist Ansprechpartner für die Mobilitätszuschüsse und hält eine Checkliste für Auslandsaufenthalte bereit. Interessierte Studierende können sich auf den Seiten des Referats umfassend über das Erasmus Programm informieren sowie die dort angebotenen Info-Veranstaltungen besuchen.

Erasmus-Seiten des Referat Internationales

Die Erasmus-Koordination der Fakultät Wirtschaftswissenschaften übernimmt die Bewerber*innen-auswahl und Nominierung und unterstützt Studierende bei der akademischen Planung ihres Auslandssemesters.

Interessierte Studierende sollten sich zunächst über Voraussetzungen und Partnerhochschulen informieren und sich dann an der Fakultät für einen Platz im Austauschprogramm zu bewerben. Die Bewerbungs­frist endet am 10. Januar für das kommende akademische Jahr. Nach Ende des Auswahlverfahrens werden die Studierenden kontaktiert und erhalten ein Platzangebot oder, sollte es mehr Bewerber*innen als Plätze geben, gegebenenfalls eine Absage. Sollten die ausgewählten Studierenden den Platz annehmen, werden sie an der Gast­hoch­schule nominiert und können sich dann dort bewerben.

Ablaufdiagramm: Vorbereitung, dann Bewerbung, dann Nominierung und dann Bewerbung an Gasthochschule und Online-Annahme © Dekanat​/​TU Dortmund

Bis Ende Mai muss zudem eine Online-Annahmeerklärung beim Referat Internationales abgegeben werden.